Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)

I.    Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren Hotel genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch, für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige zum Vertragsabschluss gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei einer Veränderung der Mehrwertsteuer zwischen Abschluss und Erfüllung  des Vertrages, kann sich der Preis entsprechend verändern. Eine Rundung des Betrages wird vom Hotel vorgenommen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kannm dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Bei Fehlern von Preisangaben behalten wir uns das Recht vor eine Anpassung vorzunehmen und verweisen auf die aktuelle Preisliste. 

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels oder Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rüchsichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.    Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß
die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist., ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei Fehlern von Preisangaben behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Anpassung vorzunehmen und verweisen auf die aktuelle Preisliste. 

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.


VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüchte des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Zifffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

5. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Minderwertige Sachen bis ca. 10,- Euro Wert, werden nicht länger als einen Monat aufbewahrt. Werthaltigere Güter bis zu einem Jahr.

VIII. Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Häufige Fragen

Wann gibt´s Frühstück?

Montag – Freitag
6:30 – 10:00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag
7:00 – 10:30 Uhr

Wo kann ich Sport machen?

In Freien:

Gleich um die Ecke beginnt der Luisenpark mit Street-Workout Anlage

Im Studio:

FitnessFirst | 300 m | Q6,9 |

Wo kann ich essen gehen?
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Alle Highlights zu Fuß erreichbar!

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Mannheim entdecken

Sie können fast alle Highlights unserer Stadt zu Fuß erkunden. Der Friedrichsplatz, eine der am besten erhaltenen neubarocken und mit Jugendstilelementen versehenen Anlagen in Deutschland, ist mit seinem emblematischen Wasserturm, der neuen Kunsthalle und dem Kongress- und Veranstaltungszentrum “Rosengarten” einer der belebtesten und schönsten Orte Mannheims, und zugleich der Beginn der Shoppingmeile “Die Planken”.

In die Oper gehen

Das Nationaltheater Mannheim (NTM) ist weniger als 200  Meter von unserem Hotel entfernt. Es ist eines der größten und ältesten kommunalen Repertoiretheater Deutschlands. Mit den zweijährlich stattfindenden Internationalen Schillertagen und dem Mannheimer Mozartsommer sowie seinen jährlich rund 350.000 Besuchern ist das Nationaltheater Mannheim als Flaggschiff der Metropolregion Rhein Neckar allgegenwärtig und erreicht ein breites regionales und überregionales Publikum.

Quellen: NTM, Wikipedia

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Schloss besuchen

Auch das Mannheimer Barockschloss (heute Universität) können Sie zu Fuß erreichen. Die weitläufige Anlage gehört mit ihrer Länge von fast 450 Metern und einer umbauten Fläche von sechs Hektar zu den größten Schlössern Europas. Das Mannheimer Schloss ist der zweitgrößte Barockschlosskomplex Europas nach Schloss Versailles – und besitzt genau ein Fenster mehr als das französische Vorbild ;-)

Quelle: Wikipedia

Shoppen gehen

Die als Fußgängerzone gestalteten Planken sind die Haupteinkaufsstraße Mannheims. Sie ist die meistbesuchte Einkaufsmeile in der Rhein-Neckar-Metropolregion und zählt in Deutschland zu den Top-Lagen in Städten mit Einwohnerzahlen um 300.000.

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Museen besuchen

Egal ob Kunsthalle, Reiss-Engelhorn-Museen oder Barockschloss: Unser Hotel ist der ideale Ausgangspunkt, um die kulturellen Höhepunkte der Stadt zu Fuß zu erreichen. Und wenn Sie gerne im freien bewegen, können selbst das Landesmuseum für Arbeit und Technik und das Planetarium problemlos fußläufig erreichen.

Lecker essen gehen

Als Zentrum der Rhein-Neckar Metropolregion und pulsierende, multikulturelle Großstadt, bietet Mannheim eine große Auswahl an erstklassigen Restaurants für jeden Geschmack und jedes Budget.

Ob leckere Pizza, italienisch-mediterranes Essen, bestes Sushi, traditionelle Deutsche Küche oder internationales Sterne Restaurant: Vom Hotel aus erreichen Sie problemlos die besten Restaurants, die unsere Stadt zu bieten hat.

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Sich verwöhnen lassen

Auch wenn Sie Ruhe und Entspannung suchen, sind Sie bei uns richtig. Nur wenige Meter vom Hotel entfernt können Sie im Kosmetikinstitut Binz zahlreiche Massage- und Entspannungsangebote genießen. Termine können wir gerne individuell an Ihre Wünsche anpassen, auch am späten Abend.

Joggen gehen

In weniger als 300 Metern vom Hotel beginnt der Luisenpark, die zentrale Parkanlage Mannheims mit Aschebahn und Street-Workout Vorrichtung. Und gleich dahinter gelangen Sie zum Neckar, an dem entlang Sie viele Kilometer ungestört laufen gehen können.

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Die Natur genießen

Auch wenn Sie gerne Ihre Freizeit im Grünen verbringen, ist der Weg nicht weit. Der Mannheimer Luisenpark mit seinen mehr als 3000 Bäumen von130 verschiedenen Arten und einem Blumenmeer aus mehr als 200.000 Blumen in Frühjahr und Herbst, ist der ideale Ort, dem Stadttrubel zu entkommen.

Unser Haus

Jugendstilfassade des Hotels

Unser charmantes 3-Sterne-Hotel befindet sich in einem denkmalgeschützten Jugendstilgebäude im Zentrum Mannheims. Es wurde von 1902-1904 erbaut und die ersten fünfzig Jahre als Wohn- und Repräsentantenhaus der Speyerer Ziegelwerke genutzt. Ab 1953 begann Frau Mack (geb. Binz), das Haus schrittweise in ein Hotel zu verwandeln, immer bereit alles zu tun, um ihren Gästen einen angenehmen und entspannten Aufenthalt in Mannheim zu ermöglichen.

Im Jahr 1976 übernahm Helmut Binz, Neffe von Frau Mack, die Leitung des Hotels. Er leitete einen umfangreichen Renovierungsprozess ein, der bis dato anhält. Seither wurden Aufzug und Klimaanlage eingebaut, Treppenhaus und Jugendstilfassade restauriert, Dachgiebel erneuert und die Zimmer mehrfach renoviert.

All diese Arbeiten lassen heute unser Hotel in bestem Licht erstrahlen. Mit 47 komfortablen Zimmern, großteils renoviert und ausgestattet mit Klimaanlage, Flatscreen, WLAN und modernen Bädern, sowie unseren besonderen Highlights, dem “Turmzimmer” und der “Juniorsuite”, bieten wir Ihnen für jede Gelegenheit das Zimmer mit dem passenden Ambiente.

Anfang 1996 habe ich, Christian Binz, die Leitung des Hotels von meinem Vater übernommen und führe seither mit großer Leidenschaft die Tradition meiner Familie fort, unsere Gäste mit besten Leistungen zu verwöhnen und glücklich zu machen!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Familie Binz,

Christian Binz

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Sollten Sie einen besseren Preis finden als hier, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag. In diesem Fall informieren Sie uns bitte schriftlich an info@hotelmack.de oder rufen Sie uns an 0621 1242-0.

Wichtig: Das günstigere Angebot muss für ein gleichwertiges Zimmer gelten, sowie das gleiche An- und Abreisedatum und auch sonst dieselben Bedingungen der Buchung aufweisen, die Sie bei uns getätigt haben.. Bitte dokumentieren Sie das günstigere Angebot mit Screenshots.